Allgemeines:
Die GP Event GmbH, im folgenden GP Event genannt, führt einen Oldtimer und Teilemarkt durch. Alle damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge unterstehen schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder rechtswidrig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Formulierung möglichst nahekommt. Bei Unklarheiten gilt alleinig die Interpretation von GP Event. Diese Teilnahmebedingungen sind unabdingbar. Ausdrücklich ungültig sind jegwelche andere Bestimmungen, insbesondere auch wenn sie auf Reservationen, Anmeldungen o. Ä. vermerkt sind. Der Käufer akzeptiert dies uneingeschränkt durch Einreichung seiner Anmeldung mit Unterschrift.
1. Titel der Veranstaltung und Durchführung
Titel / Datum: Oldtimer- & Teilemarkt Winterthur
Durchführungsdaten: 12. und 13.November 2016 (Aufbau ab 11. November)
Durchführungsort: Eulachhallen Winterthur, Öffnungszeiten für Besucher: 09.00 – 17.00
Veranstalter: GP Event GmbH Stationsstrasse 71, 8606 Nänikon www.gp-event.ch
2. Teilnahme / Zulassung
Personen, Firmen und Organisationen können sich als Aussteller anmelden. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung. Die Entscheidung über Zulassung obliegt allein und endgültig GP Event. Entscheidungen werden nicht begründet. GP Event kann Zulassungen verweigern / widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, die Anmeldung auf falschen Angaben oder Voraussetzungen erfolgte, Gesetzesverstösse, Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen oder das Warensortiment nicht den gemachten Angaben entspricht.
3. Zugelassene Produkte:
Zugelassen sind Waren und Dienstleistungen die im Zusammenhang mit Antiquitäten, Fahrzeugen oder Automobilia stehen, die mindestens 15 Jahre alt sind. Ausnahmen können bei GP Event beantragt werden.
4. Zuteilung Standfläche und Standort / Standortwunsch / Gebühren
Wenn vom Teilnehmer sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfolgt sind, teilt GP Event eine Standfläche zu. Sonderwünsche des Ausstellers werden gegen Gebühr entgegengenommen, ein Anspruch auf Erfüllung besteht jedoch nicht. Die Gebühr dient zur Deckung der Kosten die entstehen beim Versuch den Wunsch zu erfüllen (Bearbeitungsgebühr). Vorrang vor Ausstellerwünschen haben Bauliche Gegebenheiten, Auflagen der Behörden, Technische Anschlüsse, betriebliche Gründe usw.. In der Halle sind keine Einbauten mit Dach zugelassen! Durch nicht Erfüllung des Standplatzwunsches entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung! GP Event kann die Standgrösse & Form den Gegebenheiten anpassen. Insbesondere die Entscheidung über den Standplatz (auch ob in der Halle oder Zelt) obligt ausschliesslich GP Event.
5. Zahlung
Alle von GP Event gestellten Rechnungen sind innert 30 Tagen zu begleichen. Hinweis: Die Anmeldung gilt erst als vollständig erfolgt bei registriertem Zahlungseingang der Standmiete.
6. Rücktritt
Ein Rückzug der Anmeldung ist jederzeit möglich. Er hat per eingeschriebenem Brief an GP Event zu erfolgen. GP Event kann bei Rückzug der Anmeldung folgende Entschädigung einfordern:
a) Rückzug bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 10% der Vertragssumme, mind. CHF 50.-
b) Rückzug bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Vertragssumme, mind. CHF 100.-
c) Rückzug weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Vertragssumme, mind. CHF 150.-
d) Nichterscheinen: 100% der Vertragssumme
Durch den Rückzug / Nichterscheinen verzichtet der Aussteller auf sämtliche Rechte aus der Anmeldung. GP Event kann die Fläche an einen anderen Aussteller vergeben, daraus entsteht dem ursprünglichen Aussteller keinerlei Rechte. Insbesondere entsteht kein Anspruch auf zusätzlichen Erlass / Rückzahlung.
7. Ausstellungsgüter / Verkaufsregelung
Waren oder Leistungen die auf der Anmeldung nicht aufgeführt sind dürfen weder ausgestellt, angeboten noch vertrieben werden. Nicht angemeldete und zugelassene Güter können durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Aussteller ist alleinig für die Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben (z.B. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB), Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Chemikalienrecht, usw.) zuständig.
8. Steuern, Abgaben, Gebühren, Bewilligungen
Der Aussteller ist alleinig für die gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung sämtlicher Steuern, Abgaben, Gebühren usw. zuständig. Eventuell notwendige Bewilligungen sind durch den Aussteller auf seine Kosten einzuholen, bei Erteilung ist eine Kopie vor Beginn der Veranstaltung an GP Event zuzustellen.
a) Verkauf von Alkoholika: Der Aussteller verpflichtet sich die entsprechenden Bewilligungen rechtzeitig einzuholen. Bei fehlenden Bewilligungen haftet ausschliesslich der Aussteller!
9. Verkäufe / Vereinbarungen / Verträge / Zusicherungen
GP Event vermietet lediglich die Standfläche. Der Aussteller verhandelt selbständig und direkt mit Interessenten. GP Event ist keinesfalls in durch Aussteller getätigte Geschäfte involviert und somit niemals Vertragspartei / Vertragsbestandteil. Entsprechend ist GP Event in keiner Weise direkt oder indirekt für Verträge haftbar.
10. Aufbau / Abbau
Das Aufbauen der Stände kann nach Anweisung des Veranstalters am Freitag, 14. Nov. 2014 ab 16.00 erfolgen Der Aufbau erfolgt nach dem durch GP Event abgegebenen Zeitplan. Dieser ist einzuhalten und wird dem Aussteller ca. 20 Tage vor der Veranstaltung zugeteilt. Bei nicht Einhaltung des Zeitplanes kann ein Aussteller als nicht Erschienen eingestuft werden. Kleinstände können am Samstag ab
06.00 Uhr aufgebaut werden. Auch hier gelten die Vorgaben von GP Event. Der Standbau hat so zu erfolgen, dass er bei Hallenöffnung für Publikum abgeschlossen ist.
Der Abbau erfolgt Sonntag ab 17.00 (nicht früher) entsprechend dem Abbauplan von GP Event. Beachten Sie: Die Halle muss um 21.00 vollständig geräumt sein! Aussteller die zu diesem Zeitpunkt den Abbau nicht abgeschlossen haben, sind für die entstehenden Kosten haftbar.
11. Standbauten / Standeinrichtung
Standbauten sind aus Sicherheitsgründen nur mit schriftlicher Bewilligung von GP Event zulässig. Der Aussteller stellt mit geeigneten Massnahmen sicher, dass Standbauten, Ausstellungsstücke, Waren oder Personen, keine Schäden an der Halle (speziell am Boden), Personen oder Gütern verursachen können und die Feuerpolizeilichen Auflagen (Entflammbarkeit) eingehalten werden. Die von GP Event gestellten Tische dürfen nicht übermässig schwer belastet werden. Für Schäden an den Tischen haftet der Aussteller.
12. Sauberkeit / Ordnung
Der Aussteller ist für die Reinigung seiner Standfläche selbst zuständig. Nach dem Abbau hat er die Standfläche von GP Event abnehmen zu lassen. Festgestellte Verunreinigungen und Schäden werden dem Aussteller verrechnet. Der Aussteller entsorgt seine Abfälle selbst und auf eigene Rechnung.
13. Sicherheit
Um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten ist folgendes zu beachten:
a) Das starten / laufenlassen von Motoren in der Halle ist verboten! (auch kurzzeitig!!) Hinweis: Brandmeldeanlage!!!
b) Bei allen Motoren muss die Batterie abgehängt, der Tank entleert werden!
c) Die Fluchtwege und Notausgänge sind Freizuhalten!
d) In der gesamten Halle und im Gastronomiebereich gilt Rauchverbot
e) Feuergefährliche Stoffe dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung von GP Event in die Halle gebracht werden.
f) Dem Sicherheitsbeauftragen ist jederzeit die Kontrolle verfügter Massnahmen zu ermöglichen.
g) Den Anweisungen von Feuerpolizei, Hallenwart und GP Event sind umgehend Folge zu leisten!
14. Fahrzeuge in der Halle
Aussteller, die Fahrzeuge in die Halle bringen / ausstellen sorgen dafür, dass der Hallenboden nicht beschädigt wird und folgende Auflagen JEDERZEIT eingehalten werden:
a) Das laufenlassen von Motoren ist untersagt.
b) Unter dem Fahrzeug muss eine Öl auffangende Einrichtung angebracht werden
c) Es dürfen keinerlei Flüssigkeiten auf den Hallenboden tropfen können
d) Unter den Reifen / Auflagern muss ein Schutz vorhanden sein, der Beschädigungen des Hallenbodens verhindert. (Achtung: Auch Abdrücke von Gummi, Stützen, Wagenhebern und ähnlichem!)
15. Fahrzeuge vor der Halle
a) Die Allgemeinen Vorschriften betreffend Fahrzeuge (Umweltschutz usw.) sind einzuhalten
b) Das laufenlassen von Motoren ist kurzzeitig gestattet, sofern keine unnötigen Emissionen (Abgase, Lärm usw.) entstehen.
c) Probefahrten auf dem Ausstellungsgelände sind untersagt
d) Bei Probefahrten ausserhalb des Ausstellungsgeländes ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG) zu beachten
e) Es dürfen keine Flüssigkeiten austreten
f) Fahrzeuge die zum Verkauf angeboten werden (2 Tage): Der PP wird von 19.00 – 07.00 durch einen Wachmann mit Hund bewacht. Die Kosten sind in der Platzmiete inbegriffen. Sollte es trotz der Bewachung zu Diebstahl / Beschädigungen o. Ä. kommen ist weder GP Event noch die beauftrage Sicherheitsfirma haftbar.
g) Fahrzeuge die nur am Samstag zum Verkauf angeboten werden, müssen den Ausstellerbereich bis um 18.00 verlassen haben!
h) Alle Fahrzeuge müssen bis Sonntag 21.00 Uhr den PP verlassen haben, ansonsten werden sie auf Kosten des Besitzers / Halters entfernt.
16. Parkieren von Ausstellerfahrzeugen
Ausstellerfahrzeuge / Anhänger mit Bewilligung dürfen während des gesamten Anlasses auf dem dafür zugewiesenen PP verbleiben. Dieser befindet sich nicht auf dem Gelände der Eulachhallen.
Pro Bewilligung ist 1 Motorfahrzeug oder 1 Anhänger zugelassen. Weitere Parkbewilligungen können käuflich erworben werden.
17. Lärm
Das Verwenden von Lautsprecheranlagen, Megaphonen usw. ist verboten. Beim Starten von Fahrzeugen (Aussenfläche), bei der Zu- und Wegfahrten sowie beim Auf- und Abbau ist auf unnötigen Lärm zu verzichten. Das Verwenden/Demonstrieren von Warnvorrichtungen (z.B. Hupen, Pfeifen, Ratschen, Alarmanlagen) ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei Missbrauch kann dem Aussteller die Verwendung untersagt werden. Teilnehmer die übermässigen Lärm verursachen, werden weggewiesen.
Die Lage des Ausstellungsgeländes neben einem Wohnquartier erfordert besondere Rücksichtnahme!
18. Versicherung
Die Versicherungen für Personen und Sachen, auch während des An- und Abtransportes und des Auf- und Abbaus, ist Aufgabe des Ausstellers. Der Aussteller ist verpflichtet für direkt oder indirekt verursachte Haftungsansprüche (z.B. Beschädigung des Hallenbodens, Verletzung Besuchern, Einsätze von Rettungsdiensten, Öl Wehr, usw.) eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. GP Event schliesst für die Aussteller ausdrücklich keine Versicherung ab.
19. Vorbehalte
GP Event ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten Gründen, um Finanziellen Schaden abzuwenden und in Fällen höherer Gewalt – unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller an der Durchführung – berechtigt die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, vorübergehend ganz oder teilweise zu schliessen oder vollständig abzusagen. Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, so kann der Aussteller mit einem Betrag von bis zu 50%des Teilnahmepreises für allgemeinen Kostenersatz in Anspruch genommen werden. Für eventuelle zusätzliche Kosten für Leistungen die vom Aussteller in Auftrag gegeben wurden haftet er mit 100%. In allen anderen Fällen bleiben der gesamt Teilnahmepreis und der Betrag für allfällige zusätzliche Leistungen geschuldet.
20. Anpassungen
Diese Teilnahmebedingungen können durch GP Event jederzeit angepasst oder erweitert werden. Dies wird dem Aussteller in geeigneter Form mittgeteilt, er kann die aktualisierte Ausgabe jederzeit unter www.gp-event.ch einsehen. Änderungen der Teilnahmebedingungen berechtigen nicht zum Rückzug der Anmeldung.
21. Schriftform / Verjährung
Zugeständnisse (besondere Vereinbarungen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung von GP Event. Allfällige Ansprüche an GP Event müssen innert 90 Tagen nach geplantem Ende der Veranstaltungen geltend gemacht werden. Später erhobene Forderungen gelten als verjährt.
22. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Alle Geschäftsbeziehungen mit GP Event unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster/Schweiz, Sitz der GP Event GmbH.